Allgemeine Geschäftsbedinungen Vertragspartner

Stand: 18.12.2023

Art I – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

a. Für die gesamte Geschäftsverbindung der Motion BBC GmbH mit dem Sitz in Wien, Bleichergasse 13/5, 1090 Wien, ATU75404723 („Motion“) und einem Vertragspartner („Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

b. Diese AGB regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

c. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere AGB des Vertragspartners - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Motion ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

d. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Definition Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist jede natürliche und juristische Person, die die Dienstleistungen von Motion in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen möchte.

3. Schriftform

Im Anwendungsbereich dieser AGB genügen sowohl Fax als auch E-Mail der Schriftform.

4. Alle Ausdrücke und Bezeichnungen werden nachfolgend geschlechtsneutral gebraucht. Die männliche Bezeichnung umfasst auch die weibliche Form.

Art II – Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote von Motion sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Der Vertrag kommt durch die mündliche Annahme des Angebots am Telefon, digitale Bestätigung per Email oder schriftlich durch den Vertragspartner zu Stande.

3. Monatliche Verträge werden automatisch um jeweils ein Monat verlängert, soweit nicht anders vereinbart. Monatliche Verträge können jederzeit zu Vertragsende von beiden Parteien gekündigt werden unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.


4. Jährliche Verträge werden automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, soweit nicht anders vereinbart. Jährliche Verträge können jederzeit zu Vertragsende von beiden Parteien gekündigt werden unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal pro Kalenderhalbjahr zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hin.

Art III – Rechte und Pflichten von Motion

1. Gegenstand der Leistung

a. Motion betreibt Internetplattformen wie zum Beispiel www.motiongroup.at, www.sales-beratung.com und www.personal-recruiting.at, internetbasierte Portale die Vertragspartner bei der Neukundenakquise und Mitarbeitergewinnung unterstützen. Die konkrete Vorgehensweise wird im Folgenden dargelegt.

b. Neukundenakquise und Mitarbeitergewinnung über personalisierte Nachrichten

i. Motion unterstützt Vertragspartner bei der Neukundenakquise und Mitarbeitergewinnung. Dabei werden Programme zur automatisierten, personalisierten Ansprache eingesetzt, die über unterschiedlichste Kommunikationsplattformen wie LinkedIn, Facebook oder Email Programme personalisierte Nachrichten an eine vordefinierte Zielgruppe versenden.

ii. Automatisch über diverse Kommunikationskanäle versandte Texte („Kampagnen“)werden vorab dem Vertragspartner per Email zugesendet oder am Telefon gemeinsam abgesprochen.

iii. Kampagnen werden nach Vertragsabschluss zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht, d.h. an eine Vielzahl von Personen über diverse Kommunikationskanäle- und Plattformen, wie zum Beispiel LinkedIn, Facebook oder E-Mail Programme übermittelt. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Set-up Calls mit dem Vertragspartner.

iv. Motion ist aufgrund des Vertrags berechtigt aber nicht verpflichtet, auf diversen anderen Kommunikationskanälen – wie beispielsweise Social Media Plattformen – auf die aktuelle Kampagne des Kunden hinzuweisen.

v. Motion schuldet weder einen vollständigen oder richtigen Inhalt der Suchergebnisse noch eine Richtigkeit der konkreten Darstellung. Es ist von Motion nicht geschuldet, dass sich die gelieferten Daten zu einem vom Nutzer beabsichtigten Verwendungszweck eignen.

vi. Motion verpflichtet sich, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen oder Ergänzungen an der veröffentlichten Kampagne während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Veränderungen, die das Wesen der Kampagne derart verändern, dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Kampagne erstellt werden muss.

vii. Motion behält es sich vor, den Vertragspartner zur Änderung der Kampagne aufzufordern oder dem Vertragspartner Änderungen oder Ergänzungen der Kampagne vorzuschlagen. Kommt der Vertragspartner dem nicht nach oder nimmt der Vertragspartner die vorgeschlagene Änderung oder Ergänzungen nicht an, behält Motion es sich vor, die Kampagne nicht zu veröffentlichen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kampagne inhaltlich oder optisch gegen die guten Sitten oder behördliche Verbote verstößt oder die Veröffentlichung für Motion aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

c. Übersendung der Informationen an Motion

i. Die zu erreichende Zielgruppe und Nachricht die an die jeweilige Zielgruppe kommuniziert werden soll wird gemeinsam mit dem Vertragspartner festgelegt.

ii. Motion speichert zu Analysezwecken die Namen aller kontaktierten Personen.

2. Haftung

a. Motion ist nicht verpflichtet, die Kampagne des Vertragspartners vor deren Veröffentlichung und auch danach zu prüfen. Daher übernimmt Motion keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte der Kampagne. Der Vertragspartner wird Motion schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Vertragspartners gegen Motion geltend gemacht werden.

b. Der Vertragspartner ist für die vollständige Übermittlung einwandfreier, geeigneter Kampagneninhalte verantwortlich. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur sind nicht durch Motion zu vertreten.

c. Motion gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Vertragspartner gewünschten Kampagnen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Kampagne liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

d. Motion wird sich bemühen, täglich rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen und eine größtmögliche Verfügbarkeit der Server sicherzustellen. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und ähnliche Arbeiten werden von Motion wenn möglich im Vorhinein bekannt gegeben und so vorgenommen, dass Nutzungsausfallszeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden. Eine 100 %ige Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden und Motion haftet nicht für Schäden, die durch den zeitweisen Ausfall der Funktionen oder durch die gänzliche Einstellung von Motion entstehen.

e. Motion ist ein Kampagnenmedium und haftet nicht für die erfolgreiche Besetzung von Stellen, den erfolgreichen Vertrieb von Software oder dergleichen.

f. Zur Leistung von Schadenersatz ist Motion in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter und schlicht grober Fahrlässigkeit haftet Motion ausschließlich für Personenschäden.

g. Motion haftet dem Vertragspartner keinesfalls für den Ersatz von mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, nicht erzielten Ersparnissen, von Schäden aus Ansprüchen Dritter, Verlust von Daten oder Folgeschäden, insbesondere für Schäden an Hardware oder Software.

h. Keinesfalls haftet Motion für die vorübergehende oder komplette Sperre von Profilen auf Social Media Portalen wie z.B. LinkedIn oder Facebook. Motion sendet über diese Portale lediglich im Namen des Auftraggebers Nachrichten aus. Wird der Auftraggeber auf diesen Portalen gemahnt, gesperrt (durch Versenden von zu vielen Nachrichten oder dergleichen) oder gehackt, übernimmt Motion jedenfalls keine Haftung.

i. Keinesfalls haftet Motion für den unrechtmäßigen Versand von Marketing/Email Kampagnen laut Telekommunikationsgesetz (§ 107 Telekommunikationsgesetz, TKG), sondern führt diese gegebenenfalls nur im Auftrag des Kunden durch.

Art IV – Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

1. Pflichten des Auftragnehmers

a. Motion verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält Motion einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

b. Motion erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

c. Motion erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.

d. Motion ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat Motion den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

e. Motion unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

f. Motion wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.

g. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Motion verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

h. Motion ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben. Wenn Motion die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

i. Motion hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

2. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

Datenverarbeitungstätigkeiten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt, und zwar in USA.

3. Sub-Auftragsverarbeiter

Motion kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Dabei werden marktübliche Standardverträge mit diesen Unternehmen abgeschlossen.

Liste der Sub-Auftragsverarbeiter:

Art V – Rechte und Pflichten des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner teilt Motion die zu erreichende Zielgruppe und Nachrichten an die gewünschte Zielgruppe mit.

2. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird Motion schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Vertragspartners gegen Motion geltend gemacht werden.

3. Die zur Verfügung gestellten Daten von Motion an den Kunden dienen der einmaligen Verwendung, in der konkreten Kampagne und dürfen nicht anderwärtig wiederverwendet werden.

4. Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen

a. Die Rechnung wird dem Vertragspartner schriftlich zugesendet. Der Vertragspartner erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per Email.

b. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge binnen 7 Tage ab Zustellung fällig.

c. Zahlungen an Motion haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von Motion namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von Motion bekannt gegebenen Konto maßgebend.

d. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von Motion beigezogenen Rechtsanwalts, zu ersetzen.

e. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

5. Der Nutzer verpflichtet sich, Adress- und Kontaktdaten nur im rechtlich zulässigen Rahmen (gemäß DSGVO/UWG) und für einen legitimen Zweck zu verwenden. Je nach Zweck oder Weiterverarbeitung kann es nötig sein, dass der Nutzer betroffene Personen informiert oder vor der Verarbeitung das notwendige Einverständnis des Betroffenen (z.B. per „Double-Opt-In“) explizit einholt. Motion weist den Nutzer darauf hin, dass mit der Ermittlung und Bereitstellung der Daten ein solches Einverständnis nicht verbunden ist. Der Nutzer ist selbst für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung, insbesondere unter datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten, verantwortlich.

Art VI  Beendigung der Geschäftsbeziehung

1. Motion und der Vertragspartner können die Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon, sofern keine Vereinbarung auf bestimmte Dauer vorliegt, unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen.

2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Motion und das Vertragspartner die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Vertragspartners gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.

Art VII Schlussbestimmungen

1. Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Motion und dem Vertragspartner ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.

2. Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.